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Christian Darr: Oberbürgermeister muss umgehend Antworten liefern
In der Einwohnerfragestunde des Nordhäuser Stadtrates am 26.02.2014, erkundigte sich Christian Darr, Kreissprecher der Bündnisgrünen, nach einem Sachverhalt, der zum Themenkomplex der Steuergerechtigkeit auf kommunaler Ebene seiner Ansicht nach bemerkenswert ist.
„Unseren Informationen nach existiert eine große Anzahl an Grundstücken, bei denen von Seiten der Stadtverwaltung auf die Erhebung von Gebühren und Abgaben verzichtet wird. Das betrifft meist Grundstücke mit ungeklärten Eigentumsverhältnissen, bei denen die Grundsteuern und Gebühren nicht veranlagt werden. Die Verwaltung versuchte zudem nicht einmal die Grundsteuern im Grundbuch zu sichern“ erläutert Darr.
Mit der Stellungnahme der Stadtverwaltung ist er mehr als unzufrieden: „Die Antworten sind dürftig und zum Teil diffus, weichen meiner konkreten Anfrage aus und belassen den Sachverhalt meines Erachtens nach zu sehr im Dunkeln.“ Dies erläutert er anhand eines Beispiels: Gefragt wurde, für den Zeitraum seit 1991, nach der Anzahl und Fläche von Grundstücken, bei denen keine Grundsteuern, Straßenreinigungsgebühren sowie Gebühren und Beiträge nach Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) eingenommen wurden. Dazu heißt es in der Beantwortung der Stadt völlig inkonkret und vor allem fernab der eigentlich gestellten Frage: „Aus der Veranlagung des Jahres 1991 gibt es keine Einnahmerückstände für Grundsteuern oder Straßenreinigung.“
Christian Darr fordert daher ein Einschreiten des Oberbürgermeisters: „Bis jetzt wurden wir lediglich über die ausstehenden Einnahmen aus der Veranlagung, immerhin insgesamt über eine halbe Million Euro, informiert. Dem stehen noch viele weitere Grundstücke, besonders in und um die Nordhäuser Altstadt, gegenüber. Über die Anzahl und die Höhe der nicht veranlagten Einnahmen schweigt sich die Stadt jedoch weiterhin aus.“
Angesichts der immer engeren finanziellen Spielräume in den Kommunen, Sparzwängen und Budgetkürzungen, müsse wieder neu über Steuergerechtigkeit öffentlich gesprochen werden.
Abschließend fasst Darr zusammen: „Obwohl die Stadtverwaltung das Gegenteil beteuert: wenn Ansprüche nicht veranlagt oder gesichert werden, kommt dies einem Verzicht gleich. Als verantwortlicher Dienstherr muss Oberbürgermeister Dr. Zeh umgehend für Aufklärung sorgen. Wir nehmen sein immer wiederkehrendes Bekenntnis zu mehr Transparenz ernst und stehen für ein klärendes Gespräch jederzeit bereit.“
Die Anfrage inklusive Antwort zum Download
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